BIV Richtline

Es gibt viele gemeinsame Ziele, die eine besondere Partnerschaft zwischen dem Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV) und den kirchlichen und kommunalen Friedhofsverwaltungen rechtfertigen. Ihnen allen gemein ist es, für die Nutzungsberechtigten bedürfnisgerechte Rahmenbedingungen und einen attraktiven Friedhof zu schaffen. Zu den gemeinsamen Zielen gehört in erster Linie ein sicherer Friedhof.

Seit mehr als 50 Jahren stellt die BIV-Richtlinie „Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ nun in der 6. Auflage die maßgebliche Auslegung der Anerkannten Regeln des Handwerks für die fach- und handwerksgerechte Bemessung, Errichtung und Prüfung von Grabsteinen dar.

Die vier entscheidenden Vorteile

Weniger Bürokratie

Angaben zum Standsicherheitsnachweis nur falls in der Friedhofssatzung verlangt

Vereinfachte Arbeitsabläufe

Keine Abnahmeprüfung und somit auch kein Dokumentationsaufwand

Zeitersparnis

Keine Vorgaben zum Genehmigungsverfahren, aber optionale Formblätter als Hilfestellung

Mit weniger mehr erreichen

Einfache jährliche Standsicherheitsprüfung (zweistufige Prüfung, wenig Dokumentationsaufwand)

Weiterführende Informationen, FAQ, Friedhofsrechtliche Hintergründe, Hilfestellungen und Seminarangebote sind unter www.grabmalrichtlinie.de zu finden