Die Innung

Über die Organisation und Funktion der Innungen

„Blamier mir nicht die Innung!“ Vielen ist diese Aufforderung geläufig. Blamiere nicht die Innung, hieß die unmissverständliche Mahnung an einen Handwerker, den guten Ruf seiner Vereinigung nicht aufs Spiel zu setzen.

Der handwerkliche Betriebsinhaber ist ein ausgebildeter Spezialist. Und als Fachmann kann er sich freiwillig seiner jeweiligen Fachinnung anschließen. Diese vertritt seine fachspezifischen Interessen auf lokaler Ebene.

Interessenvertretung bedeutet neben speziellen berufspolitischen Anliegen aber u.a. auch die wichtige Aufgabe, Ausbildungsordnungen für das eigene Berufsfeld zu erarbeiten oder neue gesetzliche Vorlagen und Bestimmungen für die eigene Arbeit umzusetzen (DIN-Normen), technische Neuentwicklungen aufzugreifen und den Mitgliedern bekannt zu machen. Auch die Beteiligung an Tarifabschlüssen gehört in diesen Tätigkeitsbereich.

Die Aufgaben einer Innung sind sehr vielschichtig. Sie nehmen die politischen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder vor Ort wahr und erbringen Dienstleistungen und Beratungen für ihre Mitglieder. Sie informieren durch Fachveranstaltungen über technische und rechtliche Entwicklungen und tragen somit zur Weiterbildung der Betriebsinhaber und der hier Beschäftigten bei.

An der Spitze einer Innung fungiert jeweils ein/e gewählte/r ObermeisterIn, der/die  die Belange der Fachkollegen vertritt. Eine besondere Funktion im Vorstand hat der/die  Lehrlingswart/in inne.  Er/sie ist Ansprechpartner für die Auszubildenden bei allen Fragen rund um die Ausbildung und steht auch bei Problemen zur Verfügung, um zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden ggfs. zu vermitteln.

Um ihren Anforderungen besser gerecht zu werden, Synergieeffekte zu nutzen und  Kosten zu sparen – etwa hinsichtlich der Geschäftsführung – und als Gesamthandwerk auftreten zu können, bilden die Innungen eines Bezirks die Kreishandwerkerschaft, die die Geschäftsführung der Innung wahrnimmt.

Mitgliedsbetriebe der Fachinnungen stehen in der Pflicht und bürgen für Qualität. Wir machen den Unterschied!

Erkennungszeichen der Innunngsfachbetriebe

Die Innungsfachbetriebe sind an folgendem Logo der Kreishandwerkerschaft zu erkennen:

Innungsfachbetrieb der Kreishandwerkerschaft